Kündigung der Mitgliedschaft und Kündigungsfristen
Gemäß unserer Satzung ist eine Kündigung in schriftlicher Form bis spätestens sechs Wochen vor Jahresende (bis spätestens 18.11.), in der Geschäftsstelle einzureichen. Dies können Sie per Post an die
Durch die fristgerechte Einsendung wird die Mitgliedschaft zum 31. Dezember des laufenden Jahres gekündigt.
Bitte beachten Sie, dass die studentische Mitgliedschaft nicht automatisch mit dem Abschluss Ihres Studiums endet. Auch hierfür ist eine schriftliche Kündigung notwendig, die auf oben genannten Wegen an unsere Geschäftsstelle zu richten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Kündigungen, die nach Ablauf der Kündigungsfrist eingehen, rückwirkend nicht akzeptieren können.