(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der BVL Service GmbH (BVL). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste.
(2) Diese AGB gelten für virtuelle Veranstaltungen, also solche Veranstaltungen, die ohne körperliche Anwesenheit der Beteiligten über ein digitales Medium durchgeführt werden und bei denen die Interaktion zwischen Teilnehmern und Ausstellern/Sponsoren ausschließlich unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Online-Chat) stattfindet sowie für Online-Veranstaltungen, die ergänzend zu Präsenzveranstaltungen stattfinden. Für gleichzeitig stattfindende Präsenzveranstaltungen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BVL Service GmbH.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
(4) Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Neben abreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E- Mail) abzugeben.
(7) Soweit in diesen AGB Schriftform genannt ist, genügt die Übermittlung unterzeichneter Dokumente als Anhang zu einer E-Mail. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(1) Angebote der BVL sind freibleibend und unverbindlich. BVL hält sich an die im Angebot genannten Preise – soweit der Vertragspartner nicht vorher die Annahme des Angebots erklärt hat – 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden, soweit im Angebot keine abweichenden Angaben gemacht werden.
(2) Vertragspartnern steht für kostenpflichtige virtuelle und Online-Veranstaltungen regelmäßig eine digitale Anmeldemöglichkeit über das Internet auf unserer Homepage www.bvl.de oder auf der Webseite eines Partners zur Verfügung. Nach Eingang der digitalen Anmeldung erhält der Vertragspartner eine Eingangsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme der Anmeldung darstellt. Verträge kommen nur bei Unterzeichnung, schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch die BVL wirksam zustande. BVL ist berechtigt, Vertragsangebote des Vertragspartners innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang bei BVL anzunehmen. In der Übersendung der Rechnung durch BVL liegt zugleich die Annahme des Antrags.
(3) Für kostenlose virtuelle und Online-Veranstaltungen können Teilnehmer sich über die digitale Anmeldemaske auf www.bvl.de oder auf der Webseite eines Partners verbindlich anmelden. Einer Annahmeerklärung bedarf die Anmeldung nicht.
(1) Die Leistungen, Leistungspakete und Preise ergeben sich aus den zur konkreten Veranstaltung ver öffentlichten Unterlagen.
(2) Alle Preise der BVL gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Soweit in den Anmeldeunterlagen keine andere Vereinbarung getroffen ist, kann die BVL bis zu 100 % des vereinbarten Preises als Anzahlung berechnen, soweit der Leistungszeitraum nicht weiter als 2 Monate entfernt liegt.
(4) Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(5) Die Zahlung der vereinbarten Leistungen und Gebühren zum festgelegten Fälligkeitstermin ist Voraussetzung für die Nutzung der vereinbarten Leistungen.
(6) Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzüge an die BVL Service GmbH an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu leisten. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt wenigstens in Textform gegenüber der BVL geltend gemacht werden.
(7) Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist BVL berechtigt, die vereinbarten virtuellen und/oder online erbrachten Leistungen bzw. den Auftritt offline zu stellen und den Zugang des Vertragspartners zu sperren.
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die BVL bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet die BVL – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BVL nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der BVL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Körper, Leben oder der Gesundheit, bei Arglist seitens der BVL oder wenn die BVL eine Garantie übernommen hat.
(4) Da die Datenkommunikation über das Internet nach dem aktuellen Stand der Technik nicht durchgängig fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann, haftet BVL nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der bereitgestellten Online-Plattform für virtuelle und Online-Veranstaltungen sowie die Nutzung von Webinar- und Streaming-Plattformen im Application Service Providing (ASP) - Modus.
(5) BVL gewährleistet während der Ausstellungsdauer eine Verfügbarkeit der virtuellen Veranstaltung am Übergabepunkt in Höhe von durchschnittlich 95 %.
(6) Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Vertragspart- ners nach Ziff. 14.
(1) In begründeten Ausnahmesituationen und in Fällen höherer Gewalt ist BVL berechtigt, eine Veranstaltung zeitlich zu verschieben, zu verkürzen, abzubrechen, vorübergehend zu unterbrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen und/oder über einen anderen technischen Dienstleister (Veranstaltungsplattform) anzubieten.
(2) Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt insbesondere (nicht abschließend) vor, wenn eine störungsfreie Durchführung der Veranstaltung ohne erhebliche Einschränkungen für Aussteller/Sponsoren, Teilnehmer oder die BVL nicht erreicht werden kann, der mit der Veranstaltung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann oder die Durchführung aus wirtschaftlichen Gründen für BVL untragbar wird.
(3) BVL trifft diese Entscheidung nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen aller betroffenen Veranstaltungsteilnehmer (insbes. Aussteller, Sponsoren, Besucher, Teilnehmer, Redner etc.) und gebotener Sicherheitsüberlegungen.
(4) „Höhere Gewalt" meint insbesondere das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, das oder der die BVL daran hindert bzw. es ihr teilweise oder vollständig nicht nur vorübergehend unmöglich macht, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, dieses Ereignis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war. Bis zum Beweis des Gegenteils wird insbesondere bei den folgenden Ereignissen/Umständen vermutet, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt:
Längerer Ausfall der Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Besetzung des gesamten Veranstaltungsgeländes oder Teilen davon, soweit diese Unruhen nicht aus dem Einflussbereich der BVL herrühren. BVL wird den Vertragspartner unverzüglich über das Ereignis benachrichtigen.
(1) Sagt BVL eine Veranstaltung vor Beginn vollständig ab, ist sie und der Vertragspartner von ihren vertraglichen Leistungspflichten frei.
(2) Bei einer Verlegung, Verschiebung oder Verkürzung der Veranstaltungszeit vor Beginn der virtuellen oder Online-Veranstaltung gilt der Vertrag für den neuen Veranstaltungsort oder /-zeitraum geschlossen, sofern der Vertragspartner nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber der BVL schriftlich widerspricht.
(3) Bei einem vorzeitigen Abbruch (Absage, Verkürzung), einer vorübergehenden Unterbrechung oder einer teilweisen Schließung nach Beginn der Veranstaltung oder bei verspätetem Beginn bleibt die Verpflichtung des Vertragspartners zur Teilnahme an dem nicht abgesagten Teil der Veranstaltung und zur Zahlung der vollständigen vereinbarten Ausstellungs-/Sponsorengebühr bestehen. BVL hat dem Vertragspartner etwaige ersparte Aufwendungen anteilig zu erstatten bzw. anzurechnen.
BVL behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betroffenen nicht durchzuführen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht erreichbar ist oder der Anmeldestand erkennen lässt, dass der mit der Veranstaltung angestrebte Branchenüberblick nicht gewährleistet ist. Mit der Absage entfallen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner. BVL ist verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen des Vertragspartners zurückzuerstatten, soweit die bezahlte Leistung, zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht worden ist. Ansprüche des Vertragspartners auf Erstattung von Aufwendungen, die für seine Teilnahme an der Veranstaltung bereits getätigt wurden, oder auf Schadensersatz können aus der Absage nicht hergeleitet werden.
Der Vertrag des Ausstellers/Sponsors ist auf die Dauer der Veranstaltung befristet. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht nicht.
BVL ist berechtigt, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche, fristlose Kündigung zu beenden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Ein solcher kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Vertragspartner seine vertraglichen oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung benannten Pflichten verletzt. Dasselbe gilt für den Vertragspartner, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Regeln und Prinzipien des Verhaltenskodex der Bundesvereinigung Logistik bei der Zusammenarbeit mit der BVL zu beachten.
(2) Der Vertragspartner hat bei der Durchführung jeglicher Maßnahmen die seriösen Werbegrundsätze zu beachten und bei von ihm veranlassten Werbemaßnahmen stets die Gemeinnützigkeit und Neutralität des Bundesvereinigung Logistik e.V. zu berücksichtigen.
(3) Die BVL und der Vertragspartner vereinbaren gegenseitige Rücksichtnahme hinsichtlich der schutzwürdigen Interessen der jeweils anderen Partei, insbesondere auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden über solche Umstände, die für die andere Partei bedeutsam sein können, rechtzeitig im Vorfeld informieren.
(4) Bei Verstößen gegen die Regelungen in vorstehenden Abs. (1) bis (3) ist die BVL berechtigt, die entsprechenden Maßnahmen des Vertragspartners zu untersagen.
Exklusivitätsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Innerhalb des virtuellen Veranstaltungsortes wird BVL in Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner digital den Aussteller/Sponsor oder Teilnehmer anlegen. BVL wird hierzu rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit dem Vertragspartner Kontakt per E-Mail aufnehmen und dem Vertragspartner nach eigener Wahl einen geschützten Link oder Zugangsdaten zu der virtuellen Veranstaltungsplattform übermitteln, die vom Vertragspartner vor unbefugtem Gebrauch zu schützen sind.
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den virtuellen Stand und/oder das Teilnehmerprofil nach Übermittlung der Zugangsdaten bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vollständig auszustatten und Inhalte einzustellen.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Angaben (z.B. zum Unternehmens- oder Teilnehmerprofil) zu machen und entsprechende Bilder, Graphiken, Texte und Links hochzuladen und einzustellen.
(4) Der Vertragspartner kann BVL ganz oder teilweise gegen gesondertes Entgelt damit beauftragen, von ihm bereit gestellte Inhalte online zu stellen und nach Absprache zu bearbeiten. BVL ist zum Abschluss dieses Vertrages nicht verpflichtet.
(5) Nach vorheriger Mahnung und Ablauf einer kurzen Nachfrist kann BVL über die nicht vollständig befüllten virtuellen Veranstaltungsstände anderweitig verfügen.
Die Zuweisung der Position des virtuellen Veranstaltungsstands im virtuellen Ausstellungsbereich erfolgt durch BVL und richtet sich nach dem Konzept der Veranstaltungen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung des virtuellen Veranstaltungsstands.
Für Vertragspartner, die Präsentationen, Workshops und/oder Vorträge auf der Präsenzveranstaltungen und/oder auf der virtuellen Veranstaltung abhalten, gilt ergänzend:
(1) Die Themen für die Präsentationen, Workshops und Vorträge sind BVL 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln.
(2) BVL ist ein Ansprechpartner zu benennen, der für die Durchführung der Präsentationen, Workshops und Vorträge des Vertragspartners verantwortlich ist.
(3) Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle Präsentationen, Workshops und Vorträge pünktlich beginnen und beendet werden.
(4) Der Vertragspartner hat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen für die Durchführung seiner Präsentation, seines Workshops oder Vortrags erfüllt.
(1) Der Vertragspartner hat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung erfüllt.
Dasselbe gilt für Webvorträge und digitale Live-Kommunikation.
(2) Wird begleitend ein Text-/Videochat angeboten, ist dieser Chat für die gesamte Dauer der Veranstaltungen mit fachkundigem Personal zu besetzen.
(3) Der Vertragspartner wird verlinkte Zielseiten während der Dauer des Vertrags abrufbar halten.
(4) Der Vertragspartner wird die digitalen Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Graphiken, etc.) in dem/der vertraglich vorgegebenen Format und Qualität und in Ermangelung vertraglicher Vorgaben, in einem für die Darstellung über das Internet optimierten Format einstellen und übermitteln, damit eine optimale Ladezeit und Darstellung der Inhalte und eine entsprechende Nutzerzufriedenheit erreicht werden kann.
(5) Der Vertragspartner wird die BVL unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
(6) Stellt der Vertragspartner Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies der BVL unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen.
(7) Der Vertragspartner wird von ihm bereit gestellte Inhalte, die BVL vereinbarungsgemäß online gestellt oder geändert und online gestellt hat nach der Veröffentlichung durch die BVL unverzüglich auf die Richtigkeit der Darstellung untersuchen und eventuelle Fehler der BVL innerhalb von drei Werktagen in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Inhalte als akzeptiert.
(8) Der Vertragspartner haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen für sämtliche Schäden, die der BVL aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Vertragspartners durch diesen entstehen.
(9) BVL behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten eine Deaktivierung des virtuellen Veranstaltungsstandes/-auftritts vorzunehmen, bis der Vertragspartner für Abhilfe gesorgt hat.
(1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch die ihm zurechenbaren Dritten fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
(2) Verschuldensunabhängige Haftung:
Der Vertragspartner haftet verschuldensunabhängig für Schäden aus denjenigen Gefahrenbereichen, die ihre Ursache ausschließlich in seiner Sphäre haben und außerhalb des der BVL beherrschbaren Bereichs liegen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend:
Die verschuldensunabhängige Haftung wird dem Grunde nach begrenzt auf das typischerweise im Rahmen von Haftpflichtversicherungen versicherbare Risiko zum Zeitpunkt der Schadenentstehung. Zudem wird die Haftung der Höhe nach begrenzt auf das typischerweise im Rahmen von Haftpflichtversicherungen versicherbare Risiko.
(1) BVL wird die Veranstaltungs- und Präsentationsinhalte während der Dauer dieses Vertrags gemäß dessen Regelungen darstellen und die betroffenen Webseiten im Rahmen der Ziff. 4 verfügbar halten.
(2) Bleibt die Leistung der BVL während der Dauer des Vertrages hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Vertragspartner zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
(3) Das Recht des Vertragspartners, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt
(1) Der Vertragspartner versichert gegenüber der BVL, dass die auf seinem virtuellen Veranstaltungsstand/-auftritt genutzten und zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen. Insbesondere stellt der Vertragspartner in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung sicher, dass keine wettbewerbsrechtlichen und/oder urheberrechtlichen Vorschriften verletzt werden.
(2) BVL übernimmt ausdrücklich keine inhaltliche Kontrolle der virtuellen Veranstaltungsstände und der öffentlich zugänglich gemachten Inhalte.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die BVL von Ansprüchen Dritter wegen Verstößen gegen das Urheberrecht, das Markenrecht und von wettbewerbsrechtlichen Ansprüche Dritter freizustellen. Sollten Dritte Ansprüche gegen BVL wegen der rechtlichen Unzulässigkeit eines Eintrages oder sonstigen Inhaltes geltend machen, so stellt der Vertragspartner BVL von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern hin frei.
(1) BVL kann Veranstaltungsinhalte ablehnen, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen, oder wenn die Darstellung der Inhalte der BVL aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere die Darstellung solcher Inhalte, die gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, die BVL und/oder deren Veranstaltungsplattform in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in die BVL bzw. in deren Plattform erheblich zu beeinträchtigen.
(2) BVL ist berechtigt, über die virtuelle Plattform nur bestimmte Datenformate und Dateigrößen zuzulassen, um die Qualität der Darstellung und die Funktionalität der Webseiten zu gewährleisten.
(3) Erhält die BVL Kenntnis von Inhalten und/oder verlinkten Zielseiten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder wenn die Darstellung der Veranstaltungsinhalte der BVL aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, ist BVL berechtigt, die beanstandeten Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Vertragspartner zu entfernen bzw. zu deaktivieren. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Waren Maßnahmen nach Absätzen 1 oder 2 zu ergreifen, wird die BVL den Vertragspartner unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren. Im Fall von Absatz 1 steht es dem Vertragspartner frei, der BVL neue oder geänderte Inhalte zur Verfügung zu stellen, welche den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Im Fall von Absatz 2 wird der Vertragspartner unverzüglich entweder den vertragsgemäßen Zustand der Inhalte bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, andere Inhalte oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder die Vertragsgemäßheit des derzeitigen Zustands nachweisen.
(5) BVL wird die gemäß Abs. 3 vorgenommenen Maßnahmen aufheben, sobald der Vertragspartner den Nachweis erbringt, dass entweder der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder der bestehende Zustand vertragsgemäß ist.
(6) Die Verpflichtung des Vertragspartners zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß Abs. 1 und 3 unberührt.
(1) Der Vertragspartner räumt der BVL ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich – beginnend mit der Online-Stellung bzw. Übermittlung an BVL und endend 3 Monate ab Ende der Vertragsveranstaltung – beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten ein. Abweichend hiervon gilt die Rechteeinräumung gemäß S.1 bezüglich der Eintragung im Teilnehmerverzeichnis, in Werbematerialien, der Verfügbarkeit in Archiven und Social-Media Accounts sowie des Livecontents bis auf Widerruf durch den Vertragspartner.
(2) Den Parteien ist bewusst, dass in das Internet gestellte Informationen kopiert und weiterverbreitet werden können und spezialisierte Archivierungsdienste den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin andernorts aufzufinden sind.
(3) Die in Absatz 1 genannte Rechteeinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentlichen Zugänglichmachung, Sendung, Digitalisierung sowie Bearbeitung der Veranstaltungsinhalte sowie das Recht, Dritte mit der Ausübung dieser Rechte zu beauftragen, soweit vorstehendes zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
(1) Dem Vertragspartner ist es untersagt, Bild- und Tonaufzeichnungen einer Veranstaltung ohne Zustimmung von BVL und Einwilligung der betroffenen Personen anzufertigen, anfertigen zu lassen und selbst oder durch Dritte zu nutzen.
(2) Die Bildberichterstattung über die Veranstaltungen/Ausstellung in Presse, Rundfunk und den digitalen Medien bedarf einer vorherigen Akkreditierung durch BVL.
(3) BVL ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung während der laufenden Veranstaltung Fotografien, Zeichnungen, Ton- und Filmaufnahmen zu fertigen.
(4) Sämtliche von BVL zur Verfügung gestellte Werbe- und Pressematerialien (Logos, Fotografien, Pläne, etc.) dürfen nur zum Zwecke der Eigenwerbung des Vertragspartners mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung / Ausstellung oder zum Zwecke der Berichterstattung in Presse, Rundfunk und den digitalen Medien verwendet werden.
(5) Die Ausstellung von Exponaten, welche gegen die am Ort der Veranstaltung / Ausstellung geltenden Urheber-, Marken-, Design-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte verstoßen, ist untersagt. Im Falle einer nachgewiesenen Verletzung gegen die vorstehende Regelung ist BVL berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
(6) Sofern BVL vom Inhaber eines Schutzrechts, welches durch Inhalte eines Vertragspartners verletzt wird, unmittelbar in Anspruch genommen wird, kann BVL vom Vertragspartner die Freistellung von den Kosten seiner diesbezüglichen rechtlichen Verteidigung verlangen.
21. Datenschutz
(1) BVL verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der DSGVO und des BDSG. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Verarbeitung zu Zwecken der Vertragserfüllung und für vorvertragliche Maßnahmen. Hierzu findet auch eine Weitergabe der Daten an Servicepartner der BVL statt. Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Ihnen zustehenden Rechten nach der DSGVO finden Sie unter der Datenschutzerklärung Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V. - Die BVL: Das Logistik-Netzwerk für Fach- und Führungskräfte https://bvl.de/datenschutzer- klaerung/.
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anforderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen in eigener Verantwortlichkeit einzuhalten. Dies umfasst neben der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses auch eigene Datenverarbeitungszwecke, soweit diese über den virtuellen Veranstaltungsstand im Zusammenhang mit der virtuellen Veranstaltung und des jeweils vereinbarten Leistungspakets verfolgt werden sollen. Dies umfasst ggf. auch die Pflicht zum Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO mit der BVL; hierfür kann seitens der BVL ein entsprechendes Vertragsmuster zur Verfügung gestellt werden.
(3) Die Haftung der Parteien nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der BVL und dem Vertragspartner gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Rechtsordnungen, insbes. des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Veranstaltungen- und Ausstellungsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. BVL ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.
Stand: Juli 2021