Erst wenn ein Kurzantrag das positive Votum des BVL-Förderbeirats erhalten hat, kann der so genannte Langantrag gestellt werden.
Die Einreichung der Langantragsunterlagen erfolgt durch die BVL-Geschäftsstelle. Bitte lassen Sie uns einfach die vollständigen Unterlagen für die Vorlage des Neuantrags bzw. eine Wiedervorlage zukommen.
Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise.
Alle von den Forschungsstellen bis zu diesem Termin übermittelten Anträge, sollten die nächste Sitzungsrunde der IGF-Gutachter erreichen.