Als Mitglied in der BVL bin ich schon oft dem Thema Kostendruck begegnet. Eine sehr gute Möglichkeit, Kosten zu senken ist es, Fördergelder im Personalbereich anzufragen. Wann theoretisch eine Förderung beantragt werden kann, ist relativ klar: Sobald Sie jemanden einstellen möchten der arbeitssuchend gemeldet ist.
Wie das funktioniert:
Sie fragen bei einem Leistungsträger an, ob der Mitarbeiter (m/w/d) den Sie einstellen möchten, förderfähig ist. Das sollte vor Unterschrift des Arbeitsvertrages passieren. Sie schreiben den Fördermittelantrag und bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Daraus entnehmen Sie die Höhe, die Dauer und die sonstigen mit der Förderung verknüpften Bedingungen. Achten Sie jedoch bei einer Kündigung im Leistungszeitraum auch auf eine mögliche Überzahlung. Diese muss umgehend zurück überwiesen werden.
Ein Beispiel wie die Förderung ausfallen kann:
Bruttogehalt in Höhe von 2.470,00 €
Sozialversicherungsanteil in Höhe von 20 %
ergibt die Bemessungsgrundlage von 2.964,00 €
Der Eingliederungszuschuss in Höhe von 30 % auf eine Laufzeit von 6 Monaten beträgt dann 5.335.20€. Auf den Monat gerechnet ergibt sich eine Fördersumme von 889,20 €.
Unterstützung spart Zeit und Aufwand
Die Abwicklung klingt zunächst einfach, ist aber doch mit recht viel Bürokratie verbunden – dabei sind die richtigen Kreuze zu setzen, Fristen einzuhalten und Worte mit Bedacht zu wählen. Statt eigene Mitarbeiter damit stundelang zu beschäftigen, können Sie auf die Unterstützung einer Personalberatung zurückgreifen, wie Gräfe und Jung. Wir verfügen über mehr als 22 Jahre Berufserfahrung im Personalwesen, darunter auch viele Jahre in leitenden Funktionen bei der Agentur für Arbeit. Die Themen Eingliederungszuschüsse und Qualifizierungs-Chancen-Gesetz sind unser tägliches Geschäft, wir wickeln die gesamte Bürokratie ab – einschließlich der Behördengespräche. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch mit Ihnen, kontaktieren Sie uns gern!
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