Selbst Laien in der Logistik wissen von Beobachtungen entlang der Autobahn: Große Firmen und insbesondere Logistikunternehmen verfügen meist über große und auch theoretisch geeignete Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Ein Blick in die Statistik zeigt: Das Potenzial für die Installation von PV-Anlagen auf Industriedächern wird allein in Deutschland auf mehr als 600 Gigawattstunden (GWh) geschätzt. Die Anlagen können nicht nur auf dem Dach, sondern auch auf Carports oder auf Freiflächen installiert werden.
Generell gilt: Je größer die Dachfläche, desto größer der Ertrag. Ein Beispiel: Auf einem 40.000 Quadratmeter großen Flachdach lässt sich eine PV-Anlage mit einer Leistung von etwa vier Megawatt Peak (MWp) errichten. Sie erzeugt eine Strommenge von rund 3.800 Megawatt-Stunden (MWh) pro Jahr. Zum Vergleich: Diese Strommenge entspricht dem Bedarf von rund 1.000 Haushalten pro Jahr. Damit spart man rund 1.520 Tonnen Kohlendioxid (CO2) ein.
Preise gesunken
Fakt ist im Zusammenhang mit PV-Anlagen auch: Investoren beziehungsweise Unternehmen profitieren heute von stark gesunkenen Preisen für den Anlagenbau. Die Kosten für eine sogenannte gewerbliche Aufdachanlage belaufen sich je nach Größe zwischen 600 bis 1.000 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp). Die Preise beinhalten die Planung, den Netzantrag und die Anbindung an das öffentliche Netz. Die Stromentstehungskosten liegen bei einer Nutzungsdauer gemäß Absetzung für Abnutzung (AFA) von 20 Jahren zwischen fünf und acht Cent pro kWh, inklusive anteiliger Abgabe nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz, kurz EEG, (40 Prozent). Klar ist: Die Kosten werden durch die Sonneneinstrahlung, den Standort, die Ausrichtung und den Neigungswinkler der Module und die Qualität der gewählten Komponenten beeinflusst.
Die Erfahrung zeigt, dass PV-Anlagen auch deutlich länger als zwei Jahrzehnte betrieben werden können. Viele Anlagen können, bei entsprechender Wartung, auch 30 Jahre und länger Strom produzieren. In den genannten Stromkosten aus PV-Anlagen sind auch die Beträge für Wartungen (Operations & Maintenance, kurz O&M) sowie die Kosten für Reparaturen und den Austausch von Wechselrichtern enthalten. Wird die gesamte Anlage länger als zwei Jahrzehnte – beispielsweise 25 bis 30 Jahre – betrieben, sinken die Stromentstehungskosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit um rund einen Cent pro kWh.
Renditen fast konstant
Hintergrund: Die Vergütungssätze für neue Solaranlagen sind ähnlich stark gesunken wie die Anlagekosten. Sie fallen aktuell pro Monat um 1,4 Prozent. Sollte der sogenannte 52 GWh-Deckel dieses Jahr erreicht werden, und so sieht es derzeit aus, erwarten Investoren und die PV-Branche von der Bundesregierung entsprechende Nachfolgeregelungen.
Vergütungen für Betreiber von Aufdachanlagen (Stand: Mai 2020).
Für eine PV- Anlage mit einer installierten Leistung von 100 kW beträgt die Gesamtvergütung aktuell 7,9 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. Zu beachten gilt: Betreiber von PV-Anlagen mit einer Größe von 100 bis zu 749,9 kWp und mehr installierter Leistung benötigen einen sogenannten Direktvermarkter. Das Stichwort hierzu lautet „Marktprämienmodell“. Hier gilt der „anzulegende Wert“, der 0,4 Cent höher ist als bei der Festvergütung, um die Vermarktungskosten zu decken. Damit erhält ein Anlagenbetreiber bei einer Aufdachanlage mit installierter Leistung von 750 kW immer noch im Schnitt 7,21 Cent pro kWh für den eigenerzeugten und in das öffentliche Netz eingespeisten Strom.
Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen anhand eines Beispiels (Stand: Mai 2020)
PV-Anlagen mit einer Leistung jenseits von 750 kWp müssen in Deutschland an einer Ausschreibung gemäß Paragraf 22 EEG teilnehmen, um eine Einspeisevergütung zu bekommen. Der Haken: Das Volumen für jede Ausschreibungsrunde ist begrenzt. Sollten mehr Angebote eingereicht werden, als es das Ausschreibungsvolumen zulässt (Überzeichnung), erhalten diejenigen Bieter, die sich mit den niedrigsten Einspeisetarifen beworben haben, den Zuschlag. Der Strom muss zwingend zu 100 Prozent in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Es gilt zudem: PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kWp müssen nicht an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn der Strom direkt vermarktet wird und der Investor auf den Anspruch einer Marktprämie oder Einspeisevergütung verzichtet. In diesem Fall wird oftmals mit potenziellen Stromverbrauchern ein sogenanntes Power Purchase Agreement, kurz PPA, abgeschlossen. Hierbei handelt es sich im Prinzip um einen langfristigen Vertrag zur Stromabnahme.
Sicherheit für Investoren
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage und ist nach dem EEG 2017 für 20 Jahre festgeschrieben. Der Vorteil: Das Gesetz sorgt für Sicherheit bei den Investoren. Denn sie können ohne großen Aufwand eine Rendite erzielen, die über dem derzeitigen Niveau von Geldanlagen liegt. Nutzen Firmen noch einen Teil des Solarstroms selbst, erhöht sich die jährliche Rendite noch einmal deutlich. Ist die PV-Anlagen richtig dimensioniert, können Unternehmen aus dem Logistikbereich eine Eigenverbrauchsquote von 50 Prozent und mehr erreichen. Damit wird der interne Zinsfuß (Internal Rate of Return, kurz IRR) auf das eingesetzte Kapital deutlich kürzer. Batteriespeicher, Energiemanagementsystem, E-Mobilität oder die Verwendung von Wärmepumpen für Heizzwecke erhöhen den Autarkiegrad einer Firma ebenso. Anhand eines Jahresstromlastganges kann ein Fachunternehmen den Eigenverbrauchsanteil und die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage bestimmen. Durch den Eigenverbrauch des Stroms muss weniger Fremdstrom gekauft werden. Somit spart der Anlagenbetreiber die Differenz zwischen Stromentstehungskosten und den Strommengen, die vom Markt zugekauft werden müssen. In der Regel sind das gut zehn Cent pro Kilowattstunde. Auf den eigenerzeugten Strom muss der Anlagenbetreiber 40 Prozent der aktuellen EEG-Umlage abführen. Aktuell beträgt die EEG-Abgabe 6,756 ct/KWh. Ist der Betreiber der PV-Anlagen nicht der Nutzer des selbsterzeugten Stroms, wird die volle EEG-Umlage fällig.
Teure Stromspeicher
Viele Unternehmen fragen sich: Erhöht ein Solarstromspeicher die Rendite einer PV-Anlage? Die Antwort lautet: oftmals nicht. Dafür sind die Kosten für die Speicher sowie die technische Anbindung an die Niederspannungshauptverteilung der Unternehmen zu hoch. In Einzelfällen kann die Batterie zusätzlich noch für die Senkung von Stromlastspitzen oder als Notstrom-Pufferspeicher eingesetzt werden. In so einem Fall kann sich die Anschaffung dann doch finanziell auszahlen.
Langfristige Verträge
Langfristige Verträge zur Stromabnahme, im Fachjargon Corporate Power Purchase Agreement-Modelle (PPA) genannt, werden weltweit umgesetzt. Die Idee: Hierbei investieren Dritte in PV-Anlagen und verkaufen den erzeugten Strom direkt an einen oder mehrere Verbraucher. Der Vorteil für die Stromkäufer: Sie profitieren vom günstigen „grünen Strom“, ohne selbst in eine Anlage investieren zu müssen.
KfW-Förderung auch für Firmeneigentümer
Eigentümer von Firmen können von einer Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren. Das entsprechende Programm heißt „Erneuerbare Energien 270, Standard“. Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung und der Erwerb von Anlagen, die die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2017) erfüllen - einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen für die Photovoltaik-Anlagen (Aufdach / Fassade, Freifläche).
Es gibt eine Vielzahl von Antragsberechtigten: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Anträge können zudem stellen: Einzelunternehmer oder Freiberufler, natürliche Personen, Vereine, Genossenschaften und rechtsfähige Stiftungen.
Auch Bauvorhaben im Ausland können gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland.
• Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland.
• Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Fazit
Unternehmen profitieren nicht nur finanziell direkt vom selbst erzeugten Solarstrom. Sie sichern sich auch langfristig gegen steigende Strompreise ab und können ihre Ziele in puncto Nachhaltigkeit erreichen.
Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, ob sie eine PV-Anlage errichten sollen, sollten zunächst eine Machbarkeitsstudie beauftragen und die Voraussetzungen für den Betrieb einer Anlage prüfen lassen, ehe sie sich Angebote einholen. Mit einer generellen Solarstrategie fahren Unternehmen beziehungsweise Investoren in der Regel besser als sich direkt mit dem Vergleich von Angeboten auseinander zu setzen.
Autor: Dirk Klingenberg, Head of Business Development, Centroplan GmbH, Geilenkirchen
Die 10 wichtigsten Voraussetzungen für die Installation von PV-Anlagen:
1. Eine gültige Einspeisezusage des Netzbetreibers, die Anschlussleistung und das Messkonzept müssen vorliegen.
2. Die Gebäudestatik und die Dachlastreserve müssen das zusätzliche Gewicht tragen können. Es liegt bei zehn bis 15 Kilogramm pro Quadratmeter.
3. Die Dachabdichtung sollte qualitativ so gut sein, dass diese über die Nutzungsdauer der PV-Anlage nicht ausgetauscht werden muss.
4. Die Dachisolierung sollte aus fester Dämmung mit mindestens 70 Kilopascal Druckfestigkeit bestehen.
5. Gebäude in Regionen, die von starkem Wind oder hohen Schneeaufkommen betroffen sind, sind nur bedingt für die Installation von PV-Anlagen geeignet. Nach den aktuellen Landesbauordnungen sind PV-Anlagen auf Dächern in aller Regel nicht genehmigungspflichtig.
6. Das Brandschutzkonzept sollte die Installation einer PV-Anlage zulassen.
7. Der Blitzschutz des Gebäudes muss bei der Installation der PV-Anlage angepasst werden.
8. Der Einspeisepunkt des selbst erzeugten Stroms sollte ohne hohe Kosten zu verursachen erreichbar sein.
9. Die Fläche für die Anlage sollte nicht durch die Umgebung verschattet werden, etwa durch Bäume oder andere Gebäude.
10. Es ist darauf zu achten, dass die PV-Anlage keine Personen blendet, die sich in Nachbargebäuden aufhalten oder mit dem Auto unterwegs sind.