10 Ratschläge für die Lagerung von Autobatterien auf Lithium-Ionen-Basis
Brandschutzexperte Prof. Reinhard Ries warnt vor verheerenden Folgen nach Brand von Energiespeichern.
(München/Heilbronn, 29.5.2019) Schwer zu löschende Brände, stark kontaminiertes Löschwasser, lange Betriebsunterbrechungen: Logistikdienstleister, die Lithium-Ionen-Batterien für Autos transportieren und lagern, sollten sich die schwerwiegenden Folgen eines möglichen Brandes dieser Energiespeicher bewusst machen und rechtzeitig Vorkehrungen treffen. So lautete die Kernaussage des langjährigen Chefs der Frankfurter Berufsfeuerwehr, Prof. Reinhard Ries, in einem Vortrag im Rahmen eines Treffens des Themenkreises Logistikimmobilien der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e. V. beim Kontraktlogistikdienstleister DSV in Heilbronn.
Hintergrund: Geht es nach den Zielen der Bundesregierung, sollen bis 2022 mehr als eine Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zugelassen sein. Vielen unbekannt seien jedoch die Gefahren, die durch Brände von Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 60 Volt Leistung ausgingen, sagte Brandschutzexperte Ries, der für die WISAG Sicherheit & Service Holding tätig ist.
Die Stromspeicher sind nach UN Transportvorschriften als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft. Ries bedauerte jedoch, dass es für die Lithium-Ionen-Batterien bisher noch keine öffentlichen-rechtlichen Vorschriften gäbe. Ein Problem für Entwickler und Nutzer von Logistikanlagen sei zudem, dass das Thema für viele Behörden neu sei. Gebäudeversicherungen haben inzwischen schon erste Anforderungen formuliert.
Demnach dürfen Lithium-Ionen-Batterien für Autos, Busse oder Gabelstapler nur mit einem genehmigten Brandschutzkonzept gelagert werden. Versicherungen äußerten sich zudem bereits zu Themen wie Mengenbegrenzung, Separierung und Aufbewahrung der Energiespeicher in feuerbeständigen, von Lagern abgetrennten Bereichen. Geraten wird Immobiliennutzern zudem zu automatischen Löschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsystemen.
Ries betonte gegenüber den Mitgliedern des Themenkreises mit dem Fokus auf Automotive-Logistikimmobilien, dass Batterien niemals im Gefahrgutbereich einer Immobilie gelagert werden sollten, sondern immer separat – beispielsweise in 40-Fuß-Containern.
Für das Löschen dieser sich schnell ausbreitenden und schwer löschbaren Feuer sind große Mengen Wasser nötig, Pulver ist nicht und Schaum nur bedingt geeignet. Das Löschwasser ist stets stark kontaminiert. Bei den gefährlichen Feuerwehreinsätzen kommt es zudem zur Freisetzung von wassergefährdenden und krebserregenden Stoffen sowie Pyrolyseprodukten. Und es entstehen giftige Schwermetall sowie ätzende Säuren (Phosphine und Flusssäure). Logistiker sollten sich laut Brandschutz-Koryphäe Ries bewusst machen, dass nach der Brandlöschung der Betrieb einer Logistikimmobilie lange lahmgelegt werden kann, weil die Aufräumarbeiten und die Dekontamination langwierig sind.
Mit Sorge betrachtet Ries den Trend, dass immer mehr Logistikanlagen an Autobahnausfahrten errichtet werden, die fernab der örtlichen Bebauung stehen. Das Problem dabei: In dünn besiedelten Gebieten gestaltet sich die Löschwasserversorgung oft schwierig. Zudem sind die freiwilligen Feuerwehren kleiner Kommunen meist technisch nicht für Großbrände ausgestattet. „Wenn die Lager abseits der Ortschaften liegen, ist ein effektiver Einsatzbeginn oft erst nach 30 Minuten möglich. Das kann schon zu spät sein“, so Ries. Die Nutzer und Betreiber von Logistikanlagen ermuntert der ehemalige Berufsfeuerwehrmann, viel Zeit in die Ausbildung des Personals in Sachen Brandschutz zu stecken. „Da gibt es oft Luft nach oben“, sagte Ries. Für den BVL-Themenkreis Logistikimmobilien formulierte er zum Thema Brandschutz 10 Ratschläge.
Sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Autobatterien: 10 Ratschläge
1. Trennung von Batterien und Gefahrgut: Batterien sollten niemals im Gefahrgutlager aufbewahrt werden, da beispielsweise benachbarte brennbare Flüssigkeiten schnell Feuer fangen können.
2. Lagerung von Batterien in 40-Fuß-Containern: Die Container sollten mindestens fünf Meter von der Hallenfassade entfernt stehen. Der Abstand zwischen den Containern sollte mindestens 2,5 Meter betragen. Im Fall eines Brandes löscht ein Hochdrucksystem das Feuer relativ gut.
3. Hallenanbau mit Spezialcontainern aus Betonfertigteilen: Betoncontainer sind eine Alternative zu Stahlcontainern. Sie müssen durch Feuerschutzrolltore zur Halle abgeschottet werden. Innen verlegte, halbautomatische Löschanlagen mit Außeneinspeisung für Wasser helfen im Brandfall. Über Lüftungsgitter sollten Rauch und Wärme abgezogen werden.
5. Rückhaltung von Löschwasser: Der Ladehof sollte abgesenkt und versiegelt werden. Gullyeinläufe müssen mit Schiebern zum Verriegeln ausgestattet werden. Ein Pumpensumpf dient zum Abpumpen des kontaminierten Löschwassers.
6. Löschwasserteich errichten: Gilt speziell für Lager in dünn besiedelten Gebieten mit aufwendiger Löschwasserversorgung.
7. Brandmeldesystem ist unverzichtbar: Sprinkleranlagen springen erst ab etwa 60 Grad Celsius an. Brandmeldesysteme schlagen deutlich früher Alarm.
8. Rauchabzüge ins Lager integrieren: Dank besserer Sicht sind gezielte Löschmaßnahmen möglich. Nachbarbereiche um das Feuer werden weniger kontaminiert.
9. Aufstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts: Bauliche und organisatorische Maßnahmen sollten in ein Konzept integriert werden.
10. Schulung der Mitarbeiter: Das Betriebspersonal sollte das Notfallmanagement sicher beherrschen und regelmäßig geschult werden.
Terminhinweis: 5. Juni 2019, 11 bis 11.25 Uhr, transport logistic, München, Stand Logivest (Halle B5, Stand 209): Der BVL-Themenkreis Logistikimmobilien präsentiert einen Expertentalk des Journalisten Thilo Jörgl mit Bodo Hollung, Geschäftsführer LIP Invest, zum Thema „Investment in Logistikimmobilien“.