Die Bundesvereinigung Logistik (BVL) schließt sich der Kritik des DSLV am Bund-Länder-Beschluss vom 23. März 2021 an, mit dem der Gründonnerstag (1. April 2021) und der Ostersamstag (3. April 2021) kurzfristig zu „Ruhetagen“ erklärt wurden:
„Der Beschluss enthält keine Aussage darüber, wie der neue Begriff arbeitsrechtlich, ordnungsrechtlich und zivilrechtlich zu werten ist. Offen ist auch, ob und welche Branchen oder Dienstleistungen von einem eventuellen Tätigkeitsverbot befreit wären“, so der DSLV. „Es sind negative Folgen zu erwarten nicht nur für die Frischelogistik zur Versorgung der Supermärkte und des Lebensmitteleinzelhandels, sondern für die Beschaffungslogistik der gesamten Industrie. Denn selbst, wenn es Ausnahmen für die systemrelevante Logistik geben sollte, werden am Gründonnerstag als verordnetem „Ruhetag“ bundesweit keine Empfänger bereitstehen, um die Waren anzunehmen. Vor Feiertagen sind die Zwischenlager der Logistik in der Regel bereits randvoll – insbesondere für die Systemverkehre der Stückgutlogistik herrschen dann traditionell Großkampftage. Können Waren an den „Ruhetagen“ nicht ausgeliefert werden, drohen die Speditionslager überzulaufen.
Die verkürzten Wochen vor Feiertagen sind für die Dispositionsprozesse in den Speditionshäusern und bei ihren Logistikpartnern ohnehin schon anspruchsvoll. Das Sendungsvolumen, das regulär in fünf Tagen logistisch bewältigt wird, muss dann auf vier Tage verdichtet werden. „Jetzt streicht die Politik ad hoc zwei weitere Werktage – offensichtlich ohne jegliches Bewusstsein für die Konsequenzen“, bemängelt DSLV-Präsident und BVL-Beiratsmitglied Axel Plaß.
Denn Logistik beschreibt nicht nur den Transport von Waren von A nach B, sondern funktioniert als komplexes Uhrwerk mit international verflochtenen Zahnrädern. Die Logistikprozesse bei Versendern, Speditionen, Häfen, Airports, Transportunternehmen und Empfängern greifen ineinander und können nicht von heute auf morgen einfach gestoppt werden. Der Wirtschaftsbereich Logistik hat konsequent gehandelt, indem die Beschäftigten weitgehend im Homeoffice sind und dort, wo Menschen zur Aufrechterhaltung der Lieferketten zwingend vor Ort arbeiten müssen, wirkungsvolle Hygienekonzepte umgesetzt hat, die jetzt noch um regelmäßige Tests ergänzt werden.
Der Erfolg zusätzlicher Tage vollständigen Stillstands ist ungewiss. Was dagegen absehbar ist, sind die gewaltigen Abfertigungsstaus, die in Logistik- und Lageranlagen, Terminals und Häfen entstehen werden. Offen ist auch noch, in welchem Umfang die konkrete Ausgestaltung der Ruhetagsregelungen in die Verantwortung der Bundesländer übertragen wird; mit der leidvoll bekannten Folge, dass dann wahrscheinlich erneut unterschiedliche Regeln in Kraft treten. Ein weiterer Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen muss aus Sicht der länderübergreifenden Logistik unbedingt vermieden werden!